Gilt der Fahrpreis pro Person oder pro Fahrzeug?
Grundsätzlich ist ein Taxi nur als Ganzes zu bezahlen. Das gilt auf jeden Fall für den sog. Gelegenheitsverkehr. Im Linienverkehr, z.B. Anrufsammeltaxi oder bei Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Schulen, Krankenhäusern, etc. kann davon abgewichen werden (T. Bentrup, www.taxi-blog.de).
zurück
|