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Kann der Fahrer den Fahrpreis auch frei bestimmen?

Innerhalb des sogenannten Pflichtfahrgebietes ist beim Gelegenheitsverkehr (der typischen Taxifahrt, also kein Anrufsammeltaxi, Krankenfahrt, Kurierfahrt, etc.) grundsätzlich nach Taxameter zu fahren. Es sind keine Abweichungen nach unten oder oben zugelassen. Verlässt das Fahrzeug den Pflichtfahrbereich (für uns z.B. der gesamte Kreis Paderborn) kann ab Kreisgrenze der Preis frei vereinbart werden. Ob sich der Fahrer auf Preisverhandlungen einlässt ist eine Entscheidung seines Chefs und hängt natürlich im Einzelfall auch von den Umständen und seiner Tagesform ab.

Rabatte für bestimmte Personengruppen (Gastronomiemitarbeiter, Studenten, Stammkunden, etc.) sind legal im Pflichtfahrgebiet nicht machbar. Manchmal wird allerdings unter dem “Siegel der Verschwiegenheit” diese Vorschrift umgangen. Solche Fahrten werden im Taxijargon auch gerne “Personalfahrt” genannt. In manchen Städten gibt es auch festgelegte Pauschaltarife z.B. für Fahrten zum Flughafen. Eine Nachfrage an der Zentrale verschafft Klarheit.

Generell gilt: Alle Taxen eines Taxibezirks haben den gleichen Tarif. Egal ob S-Klasse oder Golf. In der Regel ist der Taxibezirk mit dem Zulassungsort gemäß Kennzeichen gleich. Also Taxen mit PB im Kennzeichen sind alle gleich teuer, alle mit BI im Kennzeichen ebenso (T. Bentrup, www.taxi-blog.de).

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