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Wie wird der Fahrpreis eigentlich berechnet?

Die Taxipreise werden von den Kreisbehörden vorgegeben und in der sog. Taxiordnung veröffentlicht. Diese muss vom Taxifahrer auch grundsätzlich mitgeführt und auf Verlangen zur Ansicht ausgehändigt werden. In der Regel sind die Preise kombiniert. Es gibt die sogenannte “Wartezeit”. Steht das Fahrzeug oder fährt es so langsam, dass der Preis der Wartzeit höher wäre als der Kilometertarif gilt ausschließlich dieser zeitabhängige Tarif. Bei schnellerer Fahrt gilt ausschließlich der Kilometertarif. Beispiel: Bei 10 km/h, einem Kilometerpreis von EUR 1,50 und einem Wartezeitpreis von 25,–/Stunde würde bei reiner Kilometerabrechnung in einer Stunde EUR 15,– auf der Uhr stehen. Das ist weniger als der Wartezeitpreis, d.h. der Taxameter rechnet automatisch nach Stundentarif ab und zeigt EUR 25,– an. Alle Zahlen und Angaben in diesem Abschnitt sind von Kreis zu Kreis unterschiedlich und hier nur beispielhaft genannt (T. Bentrup, www.taxi-blog.de).

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