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Wie wird man Taxiunternehmer(in) in Deutschland?

Ähnlich der Reglementierung der Zulassung zum Taxifahrer auf Deutschlands Straßen schlägt die deutsche Bürokratie auch bei der Ausübung des Berufs des Taxiunternehmers zu und versieht diese Tätigkeit mit einer Fülle von Auflagen und Bestimmungen. Dies naturgemäß mit Recht, denn dem Taxiunternehmer als Dienstleister im Personenverkehr obliegen entsprechende Sorgfaltspflichten, die der Gesetzgeber erfüllt sehen will und muss.

Wer den Beruf des Taxiunternehmers ausüben will, benötigt daher dazu eine entsprechende Genehmigung. Um in den Besitz einer solchen Genehmigung zu kommen, muss er verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dabei ist es erst einmal unerheblich, ob eine solche Genehmigung neu beantragt wird oder im Zuge der Übernahme eines bestehenden Taxibetriebs auf den zukünftigen Taxiunternehmer übertragen werden soll.

Diese Voraussetzungen umfassen im Einzelnen:

1. Die Zuverlässigkeit des Taxiunternehmers muss sichergestellt sein. Ungünstig dabei wirken sich natürlich strafrechtliche Verurteilungen sowie schwere Verstöße z.B. gegen die Straßenverkehrsordnung aus. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit lässt sich die Genehmigungsbehörde deshalb vom Taxiunternehmer i.d.R. zur Einsicht vorlegen:

  • persönliches Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (besser bekannt als „Flensburg“)
Ebenso fragt die Genehmigungsbehörde bei der IHK sowie bei den Vertretern des Taxigewerbes (z.B. Landesverbänden) nach, ob ggf. Versagungsgründe gegen die Erteilung der Genehmigung bestehen.

2. Das Taxiunternehmen muss finanziell leistungsfähig sein. Neben der allgemeinen Zahlungsfähigkeit spielt es hier eine besondere Rolle, nicht schon einmal im Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten durch Rückstände in Sachen steuerlicher oder sozialversicherungsbedingter Abgaben aufgefallen zu sein. Als Nachweis über die Erfüllung der finanziellen Leistungsfähigkeit verlangt die Genehmigungsbehörde deshalb:

  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • eine Eigenkapitalbescheinigung z.B. eines Steuerberaters o.ä. Hierbei sei erwähnt, dass der Gesetzgeber vom Taxiunternehmer Reserven in Höhe von EUR 2.250,- für das erste Fahrzeug und weitere EUR 1.250,- für jedes weitere Fahrzeug verlangt. Dieses soll u.a. den Bestand des Unternehmens sichern, da das Taxiunternehmen auch einer Betriebspflicht unterliegt.
3. Der Taxiunternehmer muss fachlich geeignet sein. Dieser Punkt ist relativ einfach zu behandeln: entweder kann der zukünftige Taxiunternehmer über mindestens 3 Jahre eine leitende Tätigkeit in einem Unternehmen nachweisen, welches Personenverkehr betreibt, oder er legt eine sogenannte Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer bei seiner zuständigen IHK ab. Hier werden auch entsprechende Vorbereitungskurse angeboten, die i.d.R. für insbes. unternehmerische Neueinsteiger sinnvoll sind.
Diese Pflicht trifft übrigens alle Personen, die in dem zukünftigen Taxiunternehmen mit Aufgaben der Geschäftsführung betraut sind, z.B. im Falle einer GmbH mit mehreren Geschäftsführern muss jeder die fachliche Eignung nachweisen.

Der Gesetzgeber verlangt darüber hinaus, dass diese Voraussetzungen in regelmäßigen Abständen von bis zu vier Jahren auf ihr Fortbestehen hin überprüft werden. Abgesehen bei der Verlängerung einer Genehmigung kann von der Überprüfung der fachlichen Eignung, diese besteht natürlich weiterhin.

Natürlich können wir in diesem Rahmen nicht auf alle Einzelheiten eingehen. Wer jedoch jetzt auf den Geschmack gekommen ist, dem können wir als weiterführende Literatur das Lehrbuch Taxi- und Mietwagenunternehmer von Dr. Rita Bidinger und Thomas Grätz, erschienen im Verlag Heinrich Vogel (ISBN 3-574-24026-0) ans Herz legen. Dieses Buch ist auch als „Leitfaden für die Fachkundeprüfung“ bekannt und enthält bereits einen Großteil des dort prüfungsrelevanten Stoffs.

Wie Sie sich mit einem eigenem Taxiunternehmen selbständig machen und dabei ggf. auf Förderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit zurückgreifen können, finden Sie im Business- und Finanzierungsplan für Taxiunternehmer, den Sie bei unserem Kooperationspartner, der Dirk Leimkuhl Unternehmensberatung, erwerben können. (UF)

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