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Wie lange darf ein Taxifahrer eigentlich arbeiten? Gibt es Fahrtenschreiber oder ähnliches?

Zuerst eine Einschränkung: Selbstfahrende Unternehmer werden nicht von den folgenden Regelungen erfasst. Laut Gesetz dürfen die auch rund um die Uhr am Steuer sitzen.

Für Fahrer gilt: Grundsätzlich ist die Arbeitszeit auf 10 Stunden beschränkt. Allerdings darf die durchschnittliche Schichtlänge (berechnet wird auf Basis der letzten 6 Monate oder 24 Wochen) nur 8 Stunden betragen.

Gewertet wird allerdings nur die reine Arbeit- und Bereitschaftszeit. Pausenzeiten, in denen der Arbeitgeber frei über seine Zeit entscheiden kann, sind davon ausgenommen. Diese Pausenzeiten müssen 30 Minuten bei Arbeitszeiten von 6-9 Stunden betragen. Über 9 Stunden sind 45 Minuten Pause einzuhalten. Es ist also durchaus möglich, eine (durchaus nicht ungewöhnliche) 12-Stunden-Schicht mit zwei Einstundenpausen zu bestreiten.

Zwischen zwei Schichten müssen mindestens 11 Stunden Dienstfrei bleiben. Eine Verkürzung der dienstfreien Zeit auf 10 Stunden kann innerhalb eines Monates durch eine freie Zeit von 12 Stunden ausgeglichen werden.

Der Arbeitgeber hat eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten. Bei Arbeitszeiten über durchschnittlich 8 Stunden muss zusätzlich vom Arbeitgeber auf dem Fahrtenzettel die Arbeits- und Pausenzeiten vermerkt werden.

So etwas wie einen Fahrtenschreiber gibt es für das Taxi- und Mietwagengewerbe (bislang) nicht (T. Bentrup, www.taxi-blog.de).

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