Wenn ich ein Problem mit der Fahrt habe (überhöhter Fahrpreis, Umwege, etc.), was kann ich dann machen?
Jedes Taxi ist klar identifizierbar. Im Sichtbereich des Beifahrers (also in der Regel am Armaturenbrett) befindet sich das sog. Unternehmerschild mit Name und Adresse des Besitzers der Taxe. Dann gibt es in der rechten Seite der Heckscheibe die Ordnungsnummer, diese muss von innen und außen zu lesen sein. Und natürlich gibt es auch noch das normale Kfz-Kennzeichen.
Im Zweifelsfall, also wenn keine Einigung mit dem Fahrer zu erzielen ist: Quittung ausstellen lassen! Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, genügend Formulare mitzuführen und diese auch korrekt auszufüllen. Auf Verlangen ist der exakte Fahrweg darauf zu dokumentieren, dazu die Ordnungsnummer, Betrag und Datum.
Damit sollte man sich dann an das Unternehmen wenden. Wenn auch so keine Einigung zu erzielen ist, bleibt nur noch der Weg zum Straßenverkehrsamt. Dort gibt es eine Abteilung für das Taxiwesen, das sich gerne damit beschäftigt und eventuell auch Sanktionen in die Wege leiten kann. Spätestens dann wird jedes vernünftig denkende Unternehmen eine berechtigte Beschwerde akzeptieren und für Abhilfe sorgen.
Zwingend mitführen muss ein Taxifahrer folgende Dinge: Taxi-Ordnung, Fahrpreis-Ordnung, Stadtplan nach neustem Stand, Quittungen in ausreichender Anzahl. Die beiden Ordnungsblätter sind auf Verlangen zur Einsicht auszuhändigen.
Aber bitte quält Eure Taxifahrer nicht ohne Grund als “Hilfspolizisten”. Diese Regelungen sind für Streitfälle gedacht, nicht zur alltäglichen, grundlosen Überprüfung durch den Fahrgast. Danke! (T. Bentrup, www.taxi-blog.de).
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